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Risikoberatung für Sachversicherer und Makler

Die Risikoberatung umfasst Risikobesichtigung, Risikobericht, Einordnung von Auflagen und Empfehlungen zur BU-Schadenverhütung für Industrie- und Gewerbebetriebe.

Tobias Hugger · Zertifizierter Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz

1Risikobesichtigung

Die Besichtigung umfasst alle Bereiche des Betriebs, einschließlich Lager, Technikräume und Nebengebäude, sowie Gespräche mit Betriebsleitung, Technik und Brandschutzbeauftragten.

  • Bauart, Brandabschnitte, Abstände zu Nachbargebäuden
  • Nutzung, Prozesse und Brandlasten, insbesondere Lagerung und brennbare Flüssigkeiten
  • Brandmelde- und Löschanlagen, Rauchabzug, Wartung und Prüfung
  • Organisatorischer Brandschutz: Brandschutzordnung, Heißarbeiten, Ordnung, Prüffristen
  • Engpässe für die Betriebsunterbrechung: Schlüsselmaschinen, Ersatzteile, Lieferanten

2Risikobericht

Der Bericht beschreibt Betrieb, wesentliche Gefahren, vorhandene Schutzmaßnahmen und Schwachstellen so, dass das Risiko ohne eigene Besichtigung beurteilt werden kann.

Empfehlungen sind als erforderlich, sinnvoll oder optional bewertet, technisch begründet und, sofern vorhanden, mit einer gleichwertigen Alternative versehen.

Auf Wunsch erstelle ich den Bericht nach der Vorlage des Versicherers.

3BU-Schadenverhütung

In vielen Industriebetrieben übersteigt der Schaden aus der Betriebsunterbrechung den Sachschaden. Maßgeblich sind Anlagen, Räume und Lieferanten, von denen die Produktion abhängt.

Ich ermittle diese Abhängigkeiten und bewerte Maßnahmen zur Verkürzung der Ausfallzeit: Schutz der Engpässe, Ersatzteilhaltung, Ausweichkapazitäten und Wiederanlaufplanung.

Weitere Informationen auf der Seite BCM-Beratung.

4Einordnung von Auflagen

Nach einer Besichtigung durch den Versicherer prüfe ich jede Auflage auf Hintergrund, Umsetzbarkeit im Betrieb und mögliche gleichwertige Lösungen.

Das Ergebnis ist eine schriftliche Stellungnahme, die Makler und Betrieb in der Abstimmung mit dem Versicherer verwenden können.

5Einordnung nach einem Schaden

Beim Wiederaufbau nach einem Brand ist zu klären, was Bestandsschutz genießt und welche Anforderungen neu gelten. Ich ordne die Brandschutzanforderungen technisch ein, als Grundlage für Regulierung und Wiederaufbau.

6Auftraggeber

Sachversicherer

Risikobesichtigung und Bericht für Underwriting und Risk Engineering, auch zur Entlastung bei Kapazitätsengpässen.

Makler

Einordnung von Auflagen, Vorbereitung von Kunden auf die Besichtigung, technische Grundlage für Verhandlungen.

Betriebe

Vorbereitung auf das Risk Audit des Versicherers und Umsetzung der Empfehlungen.

7Häufige Fragen

Was unterscheidet die Risikobesichtigung von der Brandverhütungsschau?

Die Brandverhütungsschau ist eine behördliche Begehung nach Landesrecht. Die Risikobesichtigung erfolgt im Auftrag des Versicherers oder Maklers und bewertet das versicherte Risiko, einschließlich der Betriebsunterbrechung.

Welche Rolle spielt die VdS 2000?

Die VdS 2000 ist der Leitfaden der Versicherer für den Brandschutz im Betrieb. Viele Auflagen beziehen sich auf sie. Ich nutze sie als Maßstab und ordne ein, welche Punkte für den konkreten Betrieb gelten.

Wie lange dauert eine Besichtigung?

Die Dauer richtet sich nach Größe und Komplexität des Betriebs. Der Umfang wird im Erstgespräch festgelegt.

Wie gehen Sie mit Interessenkonflikten um?

Vor jedem Auftrag prüfe ich, ob ein Konflikt besteht, etwa wenn ein Betrieb bereits Auftraggeber war. Besteht einer, nehme ich den Auftrag nicht an.

8Erstgespräch zur Risikoberatung

Beschreiben Sie kurz Betrieb und Anlass. Ich melde mich bei Ihnen zur Terminabstimmung.

Direkter Kontakt

info@hurico.de +49 1525 9130773

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