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Brandverhütungsschau vorbereiten
Die Brandverhütungsschau ist eine behördliche Begehung, bei der geprüft wird, ob ein Gebäude die Anforderungen des vorbeugenden Brandschutzes erfüllt. Diese Seite beschreibt Prüfumfang, häufige Mängel und die Vorbereitung.
Tobias Hugger · Zertifizierter Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz
1Rechtlicher Rahmen
Die Brandverhütungsschau ist im Landesrecht geregelt. Zuständig sind je nach Bundesland die Gemeinde, die Baurechtsbehörde oder die Brandschutzdienststelle, in der Regel unter Beteiligung der Feuerwehr. Die Abstände zwischen zwei Terminen hängen von Bundesland und Nutzung ab.
Betroffen sind insbesondere Industrie- und Gewerbebetriebe, Versammlungsstätten, Schulen, Krankenhäuser, Pflegeheime und Beherbergungsbetriebe.
2Prüfumfang
- Rettungswege: frei, gekennzeichnet, ausreichend breit
- Brand- und Rauchschutztüren: selbstschließend, nicht festgestellt
- Brandabschnitte: Durchbrüche und Leitungsdurchführungen verschlossen
- Brandmelde- und Löschanlagen, Feuerlöscher: vorhanden, geprüft, zugänglich
- Feuerwehrzufahrt, Aufstellflächen, Feuerwehrplan
- Lagerung brennbarer Stoffe
- Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungspläne, Prüfnachweise
Eine ausführliche Prüfliste für die interne Begehung enthält der Ratgeber Brandschutzbegehung: Ablauf, Checkliste und Protokoll.
3Häufige Mängel
Überwiegend organisatorisch: festgestellte Brandschutztüren, zugestellte Rettungswege, überschrittene Prüffristen, offene Durchbrüche nach Umbauten und veraltete Flucht- und Rettungspläne.
Bauliche Mängel erfordern in der Regel Planung. Werden sie erst beim Termin festgestellt, setzt die Behörde eine Frist zur Beseitigung.
4Vorbereitung
Begehung
Prüfung des Gebäudes nach dem Prüfumfang der Behörde.
Mängelliste
Bewertung als erforderlich, sinnvoll oder optional, mit nächstem Schritt.
Nacharbeit
Einordnung und Umsetzung der behördlichen Feststellungen. Für Planungsaufgaben Vermittlung von Fachplanern aus meinem Netzwerk.
5Häufige Fragen
Wer führt die Brandverhütungsschau durch?
Die nach Landesrecht zuständige Behörde, in der Regel mit Feuerwehr oder Brandschutzdienststelle. Auskunft über die Zuständigkeit gibt die Gemeinde.
Was geschieht bei festgestellten Mängeln?
Die Behörde dokumentiert die Mängel und setzt Fristen zur Beseitigung. Bei schwerwiegenden Mängeln kann sie die Nutzung einschränken.
Fallen Gebühren an?
Ob und in welcher Höhe Gebühren anfallen, regelt jedes Bundesland. Auskunft gibt die zuständige Behörde.
Was unterscheidet die Brandverhütungsschau von der Brandschutzbegehung?
Die Brandschutzbegehung führt der Betrieb selbst durch, zum Beispiel durch den Brandschutzbeauftragten. Die Brandverhütungsschau ist der behördliche Termin.
6Vorbereitung anfragen
Nennen Sie kurz Gebäude, Nutzung und Termin. Ich melde mich bei Ihnen zur Abstimmung.
Vielen Dank, Ihre Anfrage ist eingegangen.
Ich melde mich bei Ihnen zur Terminabstimmung.