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Brandschutzberatung für Betriebe

Beratung zum organisatorischen Brandschutz, Unterstützung von Brandschutzbeauftragten und Vorbereitung auf Risk Audits der Versicherer.

Tobias Hugger · Zertifizierter Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz

1Organisatorischer Brandschutz

Der organisatorische Brandschutz umfasst die Regeln und Abläufe, mit denen ein Betrieb Brände verhindert und im Brandfall handelt. Mängel in diesem Bereich gehören zu den häufigsten Feststellungen bei Besichtigungen.

  • Brandschutzordnung nach DIN 14096, Teile A, B und C
  • Flucht- und Rettungspläne
  • Freigabeverfahren für Heißarbeiten
  • Prüffristen für Anlagen und Einrichtungen
  • Lagerung und Umgang mit brennbaren Stoffen
  • Zuständigkeiten und Meldewege im Brandfall

Ergebnis ist eine Liste offener Punkte, bewertet als erforderlich, sinnvoll oder optional, mit Zuständigkeit für jeden Punkt.

2Unterstützung von Brandschutzbeauftragten

Ich unterstütze Brandschutzbeauftragte bei Begehungen, bei der Bewertung von Mängeln, bei der Abstimmung mit dem Versicherer und bei der Dokumentation.

Die Bestellung als externer Brandschutzbeauftragter übernehme ich nicht. Die Verantwortung bleibt beim Brandschutzbeauftragten des Betriebs.

3Vorbereitung auf das Versicherer‑Audit

Vor der Risikobesichtigung begehe ich den Betrieb nach den Maßstäben des Versicherers und prüfe die Umsetzung offener Punkte aus dem letzten Bericht.

Nach dem Audit ordne ich die Auflagen ein, plane mit Ihnen die Umsetzung und bereite die technische Argumentation für die Abstimmung mit dem Versicherer vor.

Grundlage ist die mehrjährige Audit-Vorbereitung bei TRUMPF.

4Leistungsabgrenzung

Nicht zum Leistungsumfang gehören Brandschutzkonzepte, Fachplanung, Schulungen und die Bestellung als externer Brandschutzbeauftragter. Für diese Aufgaben vermittle ich Kontakte aus meinem Netzwerk.

5Häufige Fragen

Was gehört zum organisatorischen Brandschutz?

Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungspläne, Freigaben für Heißarbeiten, Prüffristen, Zuständigkeiten und Unterweisungen.

Brauchen wir einen Brandschutzbeauftragten?

Das ergibt sich aus Baurecht, behördlichen Auflagen und Anforderungen des Versicherers. Ich prüfe, was für Ihren Betrieb gefordert ist.

Wer erstellt die Brandschutzordnung?

Verantwortlich ist der Betreiber. Ich unterstütze beim Erstellen oder Überarbeiten und prüfe die Passung zum Betrieb.

6Erstgespräch zur Brandschutzberatung

Beschreiben Sie kurz Ihren Betrieb und den Anlass. Ich melde mich bei Ihnen zur Terminabstimmung.

Direkter Kontakt

info@hurico.de +49 1525 9130773

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